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1. Bei einem für den Maklerkunden preisgünstigeren Erwerb liegt in der Regel eine wirtschaftliche Gleichwertigkeit des nachgewiesenen mit dem zu Stande gekommenen Kaufvertrag vor.
2. Die Berufung des Maklerkunden in solchen Fällen auf eine fehlende Identität beider Verträge widerspricht regelmäßig dem Grundsatz von Treu und Glauben.
OLG Hamm, Urteil vom 21.03.2013, 18 U 133/12 (nicht rechtskräftig)